Graue Energie: Neue Regulierungen stellen Immobilienbranche vor Herausforderungen

News – 19. Novembre 2024

Graue Energie ist aktuell auch in Bundesbern in aller Munde. Das Parlament fordert daher von den Kantonen, Grenzwerte für graue Energie festzulegen. Dies könnte signifikante Auswirkungen auf die landesweite Bautätigkeit haben und stellt die Branche vor neue Herausforderungen. In dieser Ausgabe der IAZI-Serie zur Nachhaltigkeit beleuchten wir die geforderten Vorgaben und zeigen, welche innovativen Lösungen der Markt zur Verfügung stellt.

Die Energiepolitik im Gebäudesektor erlebt zurzeit einen grundlegenden Wandel: Bislang lag das politische Augenmerk darauf, den fossilen Energieverbrauch im Liegenschaftsbetrieb zu reduzieren. Doch zunehmend werden Forderungen laut, den Energieverbrauch über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes auszuweisen und zu begrenzen.

Unter dem Begriff der grauen Energie versteht man den Energieverbrauch zur Förderung, Produktion, Transport, Installation und Entsorgung von Baumaterialien. Also beispielsweise die Energie, welche aufgewendet wurde, um die eingebauten Fenster zu produzieren. Den grössten Anteil dieser versteckten Energieaufwände belaufen sich auf die Verwendung von Beton im Bau. Bei der Zementherstellung fallen zwischen 500 und 600 Kilogramm CO2-Äquivalente pro Tonne an. Im Versuch, die gesamten Emissionen zu reduzieren und schonender mit Ressourcen umzugehen, gerät die graue Energie nun vermehrt in den Fokus des Gesetzgebers.

Dementsprechend hat das Parlament in der Frühlingssession 2024 neue Vorschriften beschlossen: Die Kantone werden zukünftig dazu verpflichtet, Grenzwerte für den Verbrauch grauer Energien zu erlassen. Dies entspricht auch den Plänen der kantonalen Konferenz der Energiedirektoren (EnDK), die graue Energie im Rahmen der Überarbeitung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2025 stärker zu berücksichtigen. Dies hat signifikante Auswirkungen auf den Gebäudepark und die Immobilienbranche, denn der Energiebedarf macht mit 40 bis 50 kWh/m2 etwa einen Drittel des Energiebedarfs im Lebenszyklus eines Gebäudes aus und wird von den Energiegesetzen aktuell kaum berücksichtigt. Die restlichen zwei Drittel fallen beim tatsächlichen Betrieb des Gebäudes an, beispielsweise zur Beheizung der Liegenschaft. Wir nehmen daher den Beschluss von Bundesbern zum Anlass, um mögliche Auswirkungen und neue Technologien zur Reduktion der grauen Energie vorzustellen.

 

Weniger bauen, mehr sanieren

Der mit Abstand grösste Anteil grauer Energie des Gebäudeparks entstammt aus der Verwendung von Beton im Bau. Die Herstellung von Zement ist sehr energieintensiv und verursacht gewaltige CO2-Emissionen. Das Problem: Wird ein Gebäude abgerissen, muss die gesamte Bausubstanz ersetzt werden. Dadurch entstehen deutlich mehr Emissionen, als wenn die Liegenschaft lediglich saniert und allenfalls aufgestockt worden wäre.

Bislang wurde ausschliesslich der Energieverbrauch des Liegenschaftsbetriebs reguliert. So gibt es eine Vielzahl von Bauvorschriften, die den fossilen Energieverbrauch reduzieren wollen. Insbesondere die MuKEn machen gesamtschweizerisch Vorgaben zur Energieeffizienz. Zudem haben manche Kantone wie Zürich, Basel-Stadt oder Glarus darüber hinaus den Einbau fossiler Heizungen vollständig verboten. Ersatzneubauten waren bislang nur geringfügig eingeschränkt. Es konnte zusätzlicher Wohnraum geschaffen und gleichzeitig die Energiebilanz des Gebäudeparks deutlich reduziert werden. So erreichte der Gebäudesektor die grösste CO2-Reduktion im Inland. Trotz stark wachsender Bevölkerung sind die Emissionen seit 1990 um 44% gesunken. Mit den geplanten Grenzwerten an grauer Energie könnten Ersatzneubauten auf eine empfindliche Hürde treffen.

Gerade bei älteren Liegenschaften, die sich besonders für Ersatzneubauten eignen, kommen die neuen Vorschriften besonders zum Tragen. Die Bausubstanz muss oftmals grundlegend erneuert werden. Gleichzeitig ist das Grundstückpotenzial meist unzureichend genutzt. Umfassende Sanierungen werden jedoch rasch sehr aufwändig und teuer, während die Nutzung des Potenzials nicht fundamental erweitert wird. Bei Ersatzneubauten sind die Eigentümerinnen und Eigentümer dagegen nicht auf bestehende Grundrisse angewiesen und können oftmals deutlich mehr Flächen schaffen. Die neuen Regulierungen widersprechen daher offensichtlich dem Ziel des verdichteten Wohnungsbaus, denn sie könnten die Schaffung dringend benötigten Wohnraums empfindlich einschränken. Zwar sind Aufstockungen und Erweiterungen durchaus möglich, jedoch nur wenn dies Gesetzeslage und Statik erlauben.

 

Umsetzung unklar, mehr Bürokratie absehbar

Insbesondere hat die Politik noch keine genaueren Angaben gemacht, wie solche Grenzwerte gemessen und nachgewiesen werden sollen. Graue Energie umfasst schliesslich nicht bloss die Emissionen der Herstellung, sondern auch den Transport und den Verbrauch der Baumaschinen. Sie ist daher speziell schwer zu messen. Für viele Baustoffe gibt es bereits normierte Werte grauer Energie. Sie könnten als Grundlage herangezogen werden, um die graue Energie der Baustoffe zu schätzen. Inwiefern jedoch die weiteren Emissionen nachgewiesen werden müssen, ist noch offen. In jedem Fall gehen die IAZI Politikexperten davon aus, dass sich der bürokratische Aufwand der Bautätigkeit nochmals steigern wird. So könnte es beispielsweise sein, dass bereits beim Baugesuch eine Schätzung der grauen Energie sowie eine erweiterte Energiestudie eingereicht werden muss. Das konkrete Ausmass hängt insbesondere von der Umsetzung in den Kantonen ab. Die Erfahrung der IAZI Politikexperten zeigt, dass ein weiterer föderaler Flickenteppich droht.

 

Innovative Ansätze

Oftmals wird als mögliche Alternative zu Stahl und Beton die Verwendung von Holz im Bau genannt. Obwohl man damit gewisse Aspekte der grauen Energie reduzieren kann, stellt dies keine valable Alternative dar. Denn selbst bei einem hohen Holzanteil kann auf ein solides Betonfundament nicht verzichtet werden. Alternativen sind also gefragt.

Die Recyclierung von Abbruchbeton ist kein neues Konzept. Dabei fügt man bei der Produktion neuen Betons Granulat aus aufbereitetem Bauschutt hinzu und ersetzt damit grösstenteils die klassischen Stoffe wie Sand und Kies. Obwohl damit ein signifikanter Anteil des Bauschuttes wiederverwertet werden kann, ändert dies wenig an der CO2-Bilanz bei Neubauten. Zwar kann man bei der Förderung von Sand und Kies sparen, doch im Recyclingbeton befinden sich dieselben Mengen des energieintensiven neuen Zements wie im konventionellen Beton. Zusätzlich fallen auch beim Abtransport und der Aufbereitung des Bauschuttes nicht unwesentliche Mengen neuer Emissionen an.

Um die neuen kantonalen Grenzwerte einhalten und Ersatzneubauten erstellen zu können, bietet sich eine Alternative an: CO2-Speicherung im Beton. Dies verspricht das ETH-Spinn-Off Neustark AG. Bei diesem Verfahren wird CO2 von Biogas-Anlagen aus der Atmosphäre gefiltert und bei der Aufbereitung von Abbruchbeton im Granulat endgültig gespeichert. Dies birgt hinsichtlich der grauen Energie zwei Vorteile: Bei dieser Sorte des Recyclingbetons muss weniger Zement aufgewendet werden, und durch die Einlagerung von CO2 aus der Atmosphäre verbessert sich die Bilanz zusätzlich. Die Möglichkeiten dieser neuen Technologie müssen jedoch mit Vorsicht genossen werden, denn das Spin-Off vermag aktuell lediglich zwischen 10 und 25 Kilogramm CO2 pro Kubikmeter einzuspeichern. Dem gegenüber stehen die rund 100 Kilogramm CO2, welche bei der Betonproduktion allein für die Herstellung des Zements anfallen.

Doch auch im Bereich der Zementproduktion wird intensiv zu CO2-Speicherung geforscht. Neuste Ansätze wollen die anfallenden Emissionen direkt am Werk abfangen und in den Untergrund pumpen. Dort würde das schädliche Klimagas eingelagert, ohne dass es seine negative Wirkung entfalten könnte. Dieses Verfahren würde die Bilanz der grauen Energie des zukünftigen Gebäudeparks drastisch verbessern und damit ökologische Ersatzneubauten ermöglichen. Leider ist auch diese Methode trotz intensiver Forschungsbemühungen noch nicht spruch- oder serienreif.

 

Fazit

Die Kantone wollen sich mit der Überarbeitung der MuKEn stärker der grauen Energie annehmen. Mit der vom Parlament verabschiedeten Änderung des Energiegesetzes werden die Kantone zusätzlich aufgefordert, Grenzwerte der grauen Energie zu erlassen. Die Verwendung grauer Energien wird somit immer stärker staatlich reguliert. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies folgendes:

  • Ersatzneubauten werden schwerer umzusetzen
  • Der bürokratische Aufwand von Bauvorhaben wird steigen
  • Einmal mehr entsteht ein regulatorischer Flickenteppich

Wie umfassend die Regulierungen ausfallen werden, muss sich noch zeigen. Zu erwarten sind deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen. Insbesondere städtisch geprägte Kantone greifen erfahrungsgemäss zu strengeren Vorschriften im Energiebereich. Obwohl intensiv nach emissionsarmen Baustoffen geforscht wird, sind aktuell kaum valable Alternativen in Sicht. Um einen sorgfältigeren Umgang mit Ressourcen kommt die Immobilienbranche daher nicht herum.

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Weniger bauen, mehr sanieren

Der mit Abstand grösste Anteil grauer Energie des Gebäudeparks entstammt aus der Verwendung von Beton im Bau. Das Problem: Wird ein Gebäude abgerissen, muss die gesamte Bausubstanz ersetzt werden. Dadurch entstehen deutlich mehr Emissionen, als wenn die Liegenschaft lediglich saniert und allenfalls aufgestockt worden wäre.

Michel Benedetti

T. +41 43 501 06 33
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