Eigenmietwert: Chronik einer langen Hassliebe

Der Eigenmietwert ist ein Kuriosum in der Schweizer Steuerlandschaft. Seit über 20 Jahren gibt es Bestrebungen zu dessen Abschaffung. Der neuste Anlauf scheint mehr Aussicht auf Erfolg zu haben.

Der Eigenmietwert mag wohl ausländischen Besuchern ein ironisches Lächeln über unsere Spleenigkeit entlocken. Bei sich selber im eigenen Hause steuerlich als Mieter wohnen. Das klingt absurd, kommt der Wahrheit aber nahe. Etwas formeller ausgedrückt ist der Eigenmietwert so definiert: Besitzer eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder Stockwerkeigentums müssen in der Schweiz den so genannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Es handelt sich dabei um eine fiktive Einnahme, welche zum effektiven Einkommen hinzugerechnet wird. Es ist quasi die Miete, welche man generieren könnte, wenn man das Eigentum vermietet anstatt selbst nutzt. Auch für Zweit- und Ferienwohnungen fällt diese Steuer an. Gleichzeitig dürfen Unterhaltskosten und Schuldzinsen von steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Fördert der Eigenmietwert die Schuldenspirale?

Bei der Betrachtung des Für und Wider des von Schweizer geliebt-gehassten Eigenmietwertes eignet sich am besten eine Vorausschau, wie sich dessen Abschaffung auf die Besitzer von privatem Wohneigentum auswirkt. Bisher hatten Eigenheimbesitzer Anreize, ihre Hypothek nicht allzu schnell zurückzubezahlen, da diese von den Steuern abzugsfähig war. Schuldenabbauen wird in einem Regime ohne das Steuerkonstrukt nicht mehr «bestraft». «Für ältere Leute, die ihre Hypothek schon abbezahlt haben, ist die Abschaffung eine gute Neuigkeit», sagt Donato Scognamiglio, CEO der IAZI AG. Einerseits gibt es keine Eigenmietwert-Besteuerung mehr, andererseits fallen auch die Abzugsmöglichkeiten weg. Auf der Homepage 123-Pensionsierung.ch kann man berechnen, ob die Abschaffung vorteilhaft wäre oder nicht.

Eine weitere Konsequenz: Sollten mit dem neuen System Unterhaltsarbeiten nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein, besteht tatsächlich die Gefahr, dass Wohneigentümer weniger Renovationen tätigen. «Wir müssen vor allem auch prüfen, dass aufgrund fehlender Abzugsmöglichkeiten der Unterhalt der Liegenschaften nicht vernachlässigt wird», sagte FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler kürzlich. Deshalb ist es denkbar, dass gewisse Unterhaltsarbeiten auch weiterhin abzugsfähig bleiben werden. Und wer sind die Verlierer einer Abschaffung? In erster Linie die Banken. Die Logik dahinter ist einfach: Hauseigentümer verringern ihre Schulden schneller, deshalb benötigen sie auch weniger Hypotheken von Banken.

Kommt jetzt der mehrheitsfähige Vorstoss?

Seit über zwanzig Jahren gehören Forderungen nach der Abschaffung des Eigenmietwerts zum Inventar auf der helvetischen Politikbühne. Die Abschaffung wurde schon auf vielen Ebenen verlangt, sei es vom Bundesrat, vom Parlament oder in Volksinitiativen, doch kein Vorschlag entpuppte sich bisher als mehrheitsfähig. Doch nun gibt es eine neue Dynamik. Der Schweizer Hauseigentümerverband erklärte in diesem Frühjahr erstmals, dass er bei einem Systemwechsel nicht mehr auf einem Abzug für Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhalt beharren werde. Wenn der Preis des Systemwechsels der Verzicht auf alle damit verbundenen Abzüge sei, dann sei der Hauseigentümerverband dazu bereit, sagt dessen Präsident Hans Egloff, der für die SVP im Nationalrat sitzt.

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats hat nun einstimmig eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission des Ständerats unterstützt. Demnach ist der Eigenmietwert für selbstbewohnte Erstliegenschaften (nicht für Zweitwohnungen) abzuschaffen, und dies möglichst haushaltsneutral für den Fiskus und ohne «unzulässige Disparitäten» zwischen Wohneigentümern und Mietern.

Mehrere bürgerliche Parlamentarier wollen den Eigenmietwert zwar abschaffen, aber gewisse Steuerabzüge für Liegenschaftsunterhalt und/oder Schuldzinsen (namentlich für Ersterwerber) trotzdem noch zulassen. Selbst für die SP scheint ein Systemwechsel mit Schuldzinsabzug für Ersterwerber kein Tabu zu sein, wie SP-Nationalrätin und WAK-Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer andeutet. Denkbar sei ein solcher Abzug zum Beispiel für Ersterwerber mit tiefen Einkommen während einer gewissen Periode. Ob der neueste Anlauf zum Systemwechsel in eine mehrheitsfähige Lösung mündet, ist noch völlig offen. Die Ausgangslage ist politisch für die Reformer günstiger als auch schon. Beim jetzigen tiefen Zinsniveau würde selbst ein konsequenter Systemwechsel die Wohneigentümer per saldo entlasten und dem Fiskus zunächst Einbussen bringen.

«Ich gehe davon aus, dass der Eigenmietwert und der Schuldzinsabzug abgeschafft werden. Die genaue Ausgestaltung ist aber noch nicht definiert und wird natürlich hitzige Debatten auslösen», sagt Donato Scognamiglio. Allerdings spreche der parteiübergreifende Konsens für eine baldige Lösung; auch der Bundesrat wird wie anfangs erwähnt aktiv Hand bieten bei einer Lösung.

Michel Benedetti
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