Schweizer Energiepolitik im Gebäudesektor: Die Musik spielt in den Kantonen

CO2-Gesetz, Energiegesetz, Atomausstiegsinitiative: Volksabstimmungen zur Energiepolitik haben die Schweizer Gesellschaft in den letzten Jahren zunehmend polarisiert. Gerade die Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes an der Urne im Juni 2021 führte je nach Lager zu Empörung oder Erleichterung. IAZI widmet sich in einer neuen Serie der Bedeutsamkeit und Dringlichkeit aktueller Energiefragen und deren Auswirkungen auf den Immobiliensektor. Der erste Artikel befasst sich mit den Grundlagen sowie den energierechtlichen Vorgaben im Gebäudesektor. Diese werden massgeblich von den Kantonen gestaltet und unterscheiden sich stark.

Bei der Energiepolitik handelt es sich um einen vergleichsweise jungen Politikbereich. Erst im Jahr 1990 wurde dieser in die Schweizerische Bundesverfassung aufgenommen. Davor waren die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes im Energiebereich beschränkt auf die Nutzung der Gewässer zur Energieerzeugung, die Fortleitung und Abgabe elektrischer Energie, die Atomenergie sowie die Regelung von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe.

Dem Energieartikel von 1990 zufolge müssen sich «Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einsetzen». Dank dieser Grundlage konnte der Bund in den 90er-Jahren erstmals Energiesparmassnahmen einführen und erneuerbare Energien fördern. Zudem war es den Kantonen nun möglich, eigene Energiegesetze und energiepolitische Vorschriften zu verabschieden.

Es folgte das erste nationale Energiegesetz im Jahr 1999 sowie 2000 das CO2-Gesetz. Abgesehen davon zeigte das Schweizer Stimmvolk allerdings wenig Interesse an Veränderungen in der Energiepolitik: Zahlreiche Energie-Initiativen und Vorlagen wurden im Laufe der nächsten 15 Jahre an der Urne begraben.

Strategiewechsel zu erneuerbaren Energien

Veranlasst durch die Nuklearkatastrophe von Fukushima und dem Entscheid von Bundesrat und Parlament, aus der Kernenergie auszusteigen, entstand 2011 die Energiestrategie 2050. Teil davon war eine Totalrevision des Energiegesetzes, die jedoch erst 2018 in Kraft trat. Das neue Energiegesetz war und ist darauf ausgelegt, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Der Bund überlässt den Kantonen bei diesem Gesetz einigen Spielraum, etwa bei den Vorschriften im Gebäudebereich. Dies hat zu einigem Wildwuchs geführt. Um die Bestimmungen zu vereinheitlichen, erarbeitet die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren daher bereits seit 1992 die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ (MuKEn).

Die Kantone stimmen die Vorschriften im Gebäudebereich also miteinander ab, was die Bauplanung und das Erhalten von Bewilligungen in verschiedenen Kantonen vereinfacht. Aktuell erfolgt die Umsetzung der MuKEn 2014, die eigentlich per 1. Januar 2020 schweizweit hätten in Kraft treten sollen. Doch aufgrund umstrittener Punkte zieht sich der Prozess in die Länge. Erst 18 Kantone wenden zumindest das MuKEn-Basismodul bereits an, während sechs noch immer an der Umsetzung arbeiten.

Der Flickenteppich der Energievorschriften

Auf Basis der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) von 2014 bestimmt jeder Kanton für sich, wie streng die Energiegesetze und damit auch die Vorgaben für Immobilien ausfallen. Im Einzelfall entscheiden wenige Meter und eine Kantonsgrenze, ob noch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden darf. Das kantonale Spektrum ist gross: In Zürich, Neuenburg und Glarus ist der Heizungsersatz durch fossile Heizungen in Wohnbauten künftig untersagt, in Basel-Stadt sogar in allen Gebäuden. Die meisten Kantone fordern hingegen nur einen Anteil von 10 bis 20 Prozent an erneuerbaren Energien bei der Gebäudeheizung. Das Bernische Energiegesetz, das nach Ablehnung an der Urne derzeit revidiert wird, setzt auf Anreize und verzichtet auf ein Verbot von fossilen Heizungen. Auch im Aargau und in Solothurn, wo die geplanten Energiegesetze ebenfalls vom Volk abgelehnt wurden, können weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden.

Mit der Revision des CO2-Gesetzes stand letztes Jahr zur Diskussion, diesen Flickenteppich stark zu vereinheitlichen. Die Vorlage des Bundes hätte nämlich konkrete CO2-Grenzwerte für Heizungen in Altbauten zur Folge gehabt sowie eine Erhöhung der CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe und ein de facto Verbot von Öl- und Gasheizungen in Neubauten. Nach der Ablehnung an der Urne am 13. Juni 2021 präsentierte der Bundesrat im vergangenen Dezember zwar einen zweiten Anlauf, das CO2-Gesetz zu revidieren. Die neue Vorlage verzichtet jedoch auf Vorgaben für den Gebäudesektor. Stattdessen wird gänzlich auf Förderung und Investition gesetzt. Somit bleiben bei wichtigen Energiefragen im Gebäudebereich weiterhin die Kantone federführend.

Das IAZI Politik-Team verfolgt laufend die neusten Entwicklungen der Immobilienpolitik und bietet mit dem Polit-Monitoring einen Überblick über aktuelle politische Vorstösse, Trends und Projekte. In dieser Serie thematisiert IAZI jedes Quartal aktuelle Fragen der Energiepolitik. Im nächsten Artikel wird die Solarenergie im Fokus stehen. Dabei wird auf die bestehende Gesetzgebung und vorhandene Anreize sowie auf geplante Solaroffensiven der Städte und Kantone eingegangen. Ausserdem wird thematisiert, wie der Bund Photovoltaik in Zukunft stärker fördern möchte.