Verfahren und Instrumente
Je nach Projekt werden verschiedene Verfahren und Instrumente zur Bewertung herangezogen:
- Gebäude- und Landwertbewertungen
- Bestimmen von Marktmieten
- Ermittlung von Verkaufspreisen bei Eigentumswohnungen
- Projektbewertungen von Renditeobjekten mit der DCF Methode
- Rückwärtskalkulationen
Bewertung von Projektvarianten
Die Bewertung von Projektvarianten kann bereits bei der Projektkonzeption Entscheidungsgrundlagen zur Ausgestaltung des Projekts liefern. Die Beurteilung von Nutzungskonzepten, Risiken, Kosten und Verkaufserlösen bildet den Kern einer Projektbewertung. Mit dem Variantenvergleich können diese Bestandteile gegeneinander abgewägt und gesteuert werden.
Fragen in der Projektentwicklung wie
- Grundstück akquirieren oder nicht?
- Miet- oder Eigentumswohnungen erstellen?
- Wohn- oder Geschäftsflächen schaffen?
werden mit Projektberechnungsvarianten geklärt. So kann der Marktwert eines Mehrfamilienhauses als Renditeobjekt mit Mietwohnungen mit dem Erlös durch den Verkauf der Wohneinheiten als Stockwerkeigentum verglichen werden, um dem Entwickler ein Risiko- und Ertragsprofil zu bieten.
Machbarkeitsstudien
Im Rahmen von Projektentwicklungen begleitet IAZI seine Kunden in der Startphase der Projektinitiierung über die Projektkonzeption bis hin zu einer erfolgreichen Projektvermarktung.
Vor allem bei Machbarkeitsstudien (Feasability Study) von Projektentwicklung unterstützt IAZI seine Kunden mit dem Know-how seiner Experten. Die Beratungsfelder von IAZI umfassen sämtliche Bestandteile der Machbarkeitsstudien. Dazu gehören Standort- und Marktanalysen, Kosten-, Nutzungs-, Risiko- und Wettbewerbsanalysen. Tools wie der IAZI Location Report können nützliche Informationen für erste Abklärungen zu ein Projekt liefern. Zudem erstellt IAZI für seine Kunden spezifisch angefertigte Standort- und Marktanalysen.
Fair Value Measurement
IAZI bewertet für Sie Grundstücke/ Projekte nach dem «Fair Value»-Modell. Die Marktwerte nach dem «Fair Value»-Prinzip werden in den «International Financial Reporting Standards» (IFRS) gemäss IAS 40 (Investment Property) und IFRS 13 (Fair Value Measurement) definiert. Das darin beschriebene «Highest and best use»-Konzept sieht vor, dass Mehrwertpotentiale einer Liegenschaft, die sich z.B. aus einer Umnutzung ergeben können, zu berücksichtigen sind. Die Realisierung des «Highest and best use» muss jedoch technisch/physisch möglich, finanziell tragbar und rechtlich zulässig sein. Die IFRS-Rechnungslegungsstandards schreiben für Immobiliengesellschaften vor, dass Renditeliegenschaften in der Bauphase zum «Fair Value» zu bilanzieren sind.
Zur Bewertung eines Grundstücks oder einer Alternativ-Nutzung eines Gebäudes nach dem «Highest and best use»-Konzept sind Bewertungswissen und fundierte Marktkenntnisse unabdingbar.